BVfK-Wochenendticker 5. August 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Der Diesel-Gipfel kann nur der Anfang sein – es müssen weitere Schritte folgen.

 

Grundsatzfrage: Wie wird die GVO-konforme Vermittlung definiert?

 

EU-Neuwagen: Kampf um einen Markt von vielen 100-Millionen Euro!

 

Retro Classics CologneJetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 29: Besser gefunden werden im Netz mit XML-Sitemap

 

BVfK-Digital: BVfK - Forum Future - wo sind unsere Perspektiven? - Neues Forum im Mitgliederbereich eingerichtet.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„Beim Ankauf von Privat ist der Händler nicht immer der Gelackmeierte“ 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

ob sich Rudolf Diesel, der die großen Erfolge seiner Erfindung nicht mehr genießen konnte, wohl über einen Gipfel, der seinen Namen trägt gefreut hätte?

Am Mittwoch, den 2. August 2017  traf man sich jedenfalls in Berlin mit allen von Rang und Bedeutung aus Deutschlands Autoindustrie zum groß inszenierten "Diesel-Gipfel" um endlich "Nägel mit Köppen" zu machen.

Ob man mit einem Softwareupdate diesen Erwartungen gerecht wird, mag bezweifelt werden. Jedenfalls erfüllt das Ergebnis die Erwartungen der BVfK-Mitglieder nicht, die sich dringend Ruhe an der Verkaufsfront wünschen.

Die zahlreichen Rückmeldungen der jüngsten Mitgliederbefragung haben wir dem entsprechend in der untenstehenden Pressemeldung zusammengefasst und mit großer Resonanz veröffentlicht. Wie bereits zum Ausdruck gebracht, gibt es begründeten Anlass zum Optimismus dahingehend, dass sich die Situation auch durch weitergehende technische Maßnahmen zum Jahresende beruhigen wird. 

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Weniger optimistisch zeigt sich jedoch das Bild der EU-Importeure, die im Grunde genommen EU-Neuwagenvermittler heißen müssten und genau da liegt der Wurzel Übel: 

Nach erfolgreicher Abmahnungs-General-Rasur über mindestens 600! Händler, die überwiegend arglos zehntausende neuer Hyundai verkauft hatten, die nun angeblich ohne Wissen und Zustimmung des Herstellers über Osteuropa in die EU gelangt waren und gegen das Markenrecht verstoßen haben sollen, holt man im März dieses Jahres zum zweiten Schlag gegen den EU-Neuwagenhandel aus:

Die 5-jährige Neuwagengarantie gibt es nur noch direkt beim Vertragshändler! Um Wiederholungen zu vermeiden, sei auf die umfangreichen Berichte und Informationen zu diesem Komplex verwiesen, die sich leicht im Newsletter-Archiv finden lassen. >>> Newsletter Themensuche

Manche fragen sich, warum der Hyundai-Komplex für den BVfK von so großer Bedeutung ist?

Zum einen macht er deutlich, wie fragil das sich über Jahrzehnte entwickelte System der EU-Vermittler ist, denn es hat sich eine überwiegend akzeptierte Parallelwelt entwickelt, von der fast alle profitierten: Verbraucher, Vermittler und nicht zu vergessen: die Hersteller, die ihre Überproduktion regelmäßig in den freien Markt pumpen.

Das Neuwagengeschäft  der „Freien“ funktioniert fast wie beim Vertragshandel - nur nicht so vornehm! Dabei gerieten die rechtlichen Rahmenbedingungen nahezu in Vergessenheit und genau das erweist sich nun als Achillesferse, denn richtig handeln dürfen die Freien Händler außerhalb geschlossener Vertriebssysteme nicht, sie dürfen eigentlich nur vermitteln.

Doch wie wird die GVO-konforme Vermittlung definiert? Genau da liegt der  Casus-Knacktus - oder vielleicht auch der Stein der Weisen? Vermittlung nach EU-Vorstellung ist jedenfalls mehr, als lediglich den Kontakt zwischen einem Neuwagensuchenden und einem Vertragshändler herzustellen und dann, nachdem zwischen beiden ein Geschäft zustande gekommen ist, dafür eine Provision zu kassieren. Hyundai sieht dies allerdings genau so und verweigert derzeit faktisch jedem EU-Neuwagen seiner Marke die Garantie. Der BVfK meint, dass Neuwagenvermittlung nach EU-Definition weit mehr bedeutet und daher auch der „verkaufende Vermittler“, also solche freien Händler, welche im eigenen Namen fakturieren, unter bestimmten Umständen als Vermittler anzusehen sind und damit im Grunde genommen alle Neuwagen, die beim Funktionieren eines GVO-konformen Hersteller-Vertragshändler-Kartells über freie Händler verkauft werden, über die Hyundai-Neuwagengarantie verfügen müssen.

Zwischen diesen beiden Ansichten liegen Welten, oder in Euro ausgedrückt: Ein Markt von vielen 100-Millionen Euro. Was bedeutet das? Es muss sich jemand kümmern und derzeit kümmert sich Hyundai darum, den Markt zu Lasten der freien Händler neu zu sortieren und (einzig) der BVfK darum, dies zu verhindern und die Rahmenbedingungen der Wirklichkeit anzupassen.

Ja, verehrte BVfK-Mitglieder, der letzte Halbsatz klingt banal - ist es aber nicht! Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Das Problem ist bei genauer Betrachtung aller Umstände fast unlösbar!

Warum das so ist und warum Ihr BVfK dennoch nicht davor zurückschreckt und wie wir uns die Lösung vorstellen, erklären wir an anderer Stelle - u.a. bei einer unserer speziellen Gesprächsrunden, zu denen wir interessierte Händler noch gesondert einladen werden.

Denn das entspricht unserem Auftrag:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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B V f K - P R E S S E M E L D U N G

 

BVfK: Der Diesel-Gipfel kann nur der Anfang sein – es müssen weitere Schritte folgen.

• Die technischen Möglichkeiten müssen kurzfristig optimal ausgenutzt werden.

• Vertrauen der Autokundschaft muss wieder hergestellt werden.

• Freier Handel leidet unter sinkendem Absatz von Dieselfahrzeugen

• Wertverluste deutlich, aber nur vorübergehend.

Bonn, 03. August 2017

Der Bundesverband Freier Kfz Händler, BVfK e.V. begrüßt das Ergebnis des Dieselgipfels vom 2. August 2017 als Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings noch weitere folgen müssen. Nach Auffassung des Verbandes müssen daher umgehend weitere Maßnahmen zur besseren Abgasreinigung geplant und eine kurzfristige Umsetzung verbindlich angekündigt werden. Nur so ist das Vertrauen der Autokundschaft in den Dieselantrieb wieder herzustellen.

Die freien Kfz-Händler leiden zwar aufgrund ihrer Flexibilität und Unabhängigkeit weniger stark unter den Auswirkungen des Dieselskandals, müssen allerdings dennoch Umsatzverluste und längere Standzeiten bei Dieselfahrzeugen beklagen. Dieser Situation versucht der Handel durch niedrige Verkaufspreisen zu begegnen, die entsprechend um 5-20 % nachgegeben haben.

Der Verband legt Wert auf die Feststellung, dass dies nur eine Momentaufnahme ist und man davon ausgeht, dass sich die Situation im Herbst wieder beruhigen und die Preise entsprechend stabilisieren werden.

Hierzu der BVfK-Vorsitzende Ansgar Klein: „Moderne Diesel-Motoren sind leistungsfähig, sparsam, umweltfreundlich und langlebig. Das müssen auch die ideologiegetriebenen Gegner des Automobils eingestehen. Daher ist die Industrie nun gefordert, endlich das technische Optimum auch bei der Abgasreinigung zu realisieren, auch wenn dies die Autos verteuern wird.“

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE Jetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand

Bildquelle: www.retro-classics-cologne.de

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Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017 

(Bitte erst einloggen!)

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeitserklärung Teil 29: Besser gefunden werden im Netz mit XML-Sitemap

Was macht eine XML-Sitemap und warum braucht eine Seite das? 

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einer fremden Stadt ohne Navi und Karte unterwegs um Ihr Zeil zu finden. So kann man die Internetcrawler von Google, Bing, Yahoo & Co. auch als Autos vorstellen, die im Netz umherirren. Die Sitemaps sind die Straßenkarten, die den Crawlern zeigen welche Straßen (Seiten) es gibt, welche davon Hauptstraßen (wichtigere Seiten) und welche Nebenstraßen sind. Eine Sitemap hilft den Crawlern bei der Indexierung Ihrer Seite und bietet die Möglichkeit die Priorisierung einzelner Unterseiten festzulegen. Somit geben sie eine klare hierarchisch geordnete Inhaltsstruktur aller Seiten und Unterseiten an die Suchmaschinen weiter. Sie bestimmen so, was und was nicht gecrawlt wird. Ein Crawler, der weiß wo und wie welche Inhalte zu finden sind, wird sie dem Suchenden auch eher aufzeigen können - oder falls nicht gewollt, dann eben nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Admin oder fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter. Damit man an Ihrer Seite nicht vorbei surft (fährt). 

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BVfK-Digital: BVfK - Forum Future - wo sind unsere Perspektiven? - Neues Forum im Mitgliederbereich eingerichtet

Aus aktuellem Anlass haben wir für unsere Mitglieder einen neuen Forenbereich eingerichtet und eröffnen hiermit die Diskussionsrunde. Nach der lebhaften und zahlreichen Resonanz zur letzten Blitzumfrage möchten wir ihnen gern eine zusätzliche Plattform bieten, um einmal richtig Dampf abzulassen. Von einigen Mitgliedern haben wir die Antworten mit deren Zustimmung bereits im Forum veröffentlicht. Gerne können Sie sich zu diesen Beiträgen äußern oder eine neue Diskussionsrunde starten. Wir hoffen auf rege Teilnahme und stehen bei Fragen gern zur Verfügung. 

Das Forum erreichen Sie im Mitgliederbereich über die Quicklinks in der rechten Seitenleiste. 

Gerne können Sie auch diesen Link benutzen: 

>>>https://www.bvfk.de/mein-bvfk/community/ 

 (Bitte vorher einloggen)

Gute Unterhaltung im Forum und viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

 

„Beim Ankauf von Privat ist der Händler nicht immer der Gelackmeierte“

 

OLG Hamm: Rücktrittsrecht des Händlers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung 

Bild rechts:  Fast ausnahmslos "Blechjuristen" beim 10. Deutschen Autorechtstag 2017.

Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil vom 16.05.2017 klargestellt, dass ein KfZ-Händler, der ein Fahrzeug von Privat ankauft die Rückabwicklung verlangen kann, wenn das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung im Kaufvertrag nicht unfallfrei ist.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein KfZ-Händler von einer Privatperson einen gebrauchten Nissan Juke. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag war die Unfallfreiheit des Fahrzeugs vereinbart. Des Weiteren sollte der PKW nachlackierungsfrei sein. Der Verkäufer hatte lediglich eine Beschädigung an der vorderen Tür in Form eines kaum bemerkbaren Kratzers angegeben. In Wirklichkeit hatte das Fahrzeug aber einen über der Bagatellgrenze liegenden Unfallvorschaden erlitten. Zudem hatten Nachlackierungen an dem PKW stattgefunden.

Der private Verkäufer hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass in dem zugrunde liegenden Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden sei. Des Weiteren habe der KfZ-Händler im Zuge des Ankaufs bzw. bei der Untersuchung des Fahrzeugs grob Fahrlässigkeit gehandelt. Beide Einwände wurden vom OLG Hamm zurückgewiesen und der private Verkäufer zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

(OLG Hamm, Urt. v. 16.05.2017, Az. 28 U 101/16)

 

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Hamm ist aus Händlersicht wichtig und begrüßenswert. Denn Kfz-Händler haben in der Regel keine guten Karten, wenn sie ein Gebrauchtfahrzeug mit Mängeln von einer Privatperson ankaufen. Entscheidend für den Erfolg des Händlers vor Gericht war hier, dass der private Verkäufer im Kaufvertrag uneingeschränkt (also ohne Zusatz wie z. B. „lt. Vorbesitzer“ oder „soweit bekannt“) angegeben hatte, dass das verkaufte Fahrzeug unfallfrei sei. Da nützt ihm dann auch der pauschale Gewährleistungsausschluss wenig. Ohne Wirkung blieb auch der Einwand, der Händler habe das Fahrzeug vor dem Ankauf besichtigen und untersuchen können. Denn auch der Kfz-Händler darf sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen, sofern er keine konkreten Anhaltspunkte dafür hat, dass diese Angaben unzutreffend sind. Die Passungenauigkeiten und Lackunregelmäßigkeiten waren in diesem Einzelfall nicht so augenfällig, dass der Kfz-Händler diese bei seiner Sichtprüfung nicht hätte übersehen dürfen. 

Moritz Groß 

BVfK-Rechtsabteilung

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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