Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
ob sich Rudolf Diesel, der die großen Erfolge seiner Erfindung nicht mehr genießen konnte, wohl über einen Gipfel, der seinen Namen trägt gefreut hätte?
Am Mittwoch, den 2. August 2017 traf man sich jedenfalls in Berlin mit allen von Rang und Bedeutung aus Deutschlands Autoindustrie zum groß inszenierten "Diesel-Gipfel" um endlich "Nägel mit Köppen" zu machen.
Ob man mit einem Softwareupdate diesen Erwartungen gerecht wird, mag bezweifelt werden. Jedenfalls erfüllt das Ergebnis die Erwartungen der BVfK-Mitglieder nicht, die sich dringend Ruhe an der Verkaufsfront wünschen.
Die zahlreichen Rückmeldungen der jüngsten Mitgliederbefragung haben wir dem entsprechend in der untenstehenden Pressemeldung zusammengefasst und mit großer Resonanz veröffentlicht. Wie bereits zum Ausdruck gebracht, gibt es begründeten Anlass zum Optimismus dahingehend, dass sich die Situation auch durch weitergehende technische Maßnahmen zum Jahresende beruhigen wird.
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Weniger optimistisch zeigt sich jedoch das Bild der EU-Importeure, die im Grunde genommen EU-Neuwagenvermittler heißen müssten und genau da liegt der Wurzel Übel:
Nach erfolgreicher Abmahnungs-General-Rasur über mindestens 600! Händler, die überwiegend arglos zehntausende neuer Hyundai verkauft hatten, die nun angeblich ohne Wissen und Zustimmung des Herstellers über Osteuropa in die EU gelangt waren und gegen das Markenrecht verstoßen haben sollen, holt man im März dieses Jahres zum zweiten Schlag gegen den EU-Neuwagenhandel aus:
Die 5-jährige Neuwagengarantie gibt es nur noch direkt beim Vertragshändler! Um Wiederholungen zu vermeiden, sei auf die umfangreichen Berichte und Informationen zu diesem Komplex verwiesen, die sich leicht im Newsletter-Archiv finden lassen. >>> Newsletter Themensuche
Manche fragen sich, warum der Hyundai-Komplex für den BVfK von so großer Bedeutung ist?
Zum einen macht er deutlich, wie fragil das sich über Jahrzehnte entwickelte System der EU-Vermittler ist, denn es hat sich eine überwiegend akzeptierte Parallelwelt entwickelt, von der fast alle profitierten: Verbraucher, Vermittler und nicht zu vergessen: die Hersteller, die ihre Überproduktion regelmäßig in den freien Markt pumpen.
Das Neuwagengeschäft der „Freien“ funktioniert fast wie beim Vertragshandel - nur nicht so vornehm! Dabei gerieten die rechtlichen Rahmenbedingungen nahezu in Vergessenheit und genau das erweist sich nun als Achillesferse, denn richtig handeln dürfen die Freien Händler außerhalb geschlossener Vertriebssysteme nicht, sie dürfen eigentlich nur vermitteln.
Doch wie wird die GVO-konforme Vermittlung definiert? Genau da liegt der Casus-Knacktus - oder vielleicht auch der Stein der Weisen? Vermittlung nach EU-Vorstellung ist jedenfalls mehr, als lediglich den Kontakt zwischen einem Neuwagensuchenden und einem Vertragshändler herzustellen und dann, nachdem zwischen beiden ein Geschäft zustande gekommen ist, dafür eine Provision zu kassieren. Hyundai sieht dies allerdings genau so und verweigert derzeit faktisch jedem EU-Neuwagen seiner Marke die Garantie. Der BVfK meint, dass Neuwagenvermittlung nach EU-Definition weit mehr bedeutet und daher auch der „verkaufende Vermittler“, also solche freien Händler, welche im eigenen Namen fakturieren, unter bestimmten Umständen als Vermittler anzusehen sind und damit im Grunde genommen alle Neuwagen, die beim Funktionieren eines GVO-konformen Hersteller-Vertragshändler-Kartells über freie Händler verkauft werden, über die Hyundai-Neuwagengarantie verfügen müssen.
Zwischen diesen beiden Ansichten liegen Welten, oder in Euro ausgedrückt: Ein Markt von vielen 100-Millionen Euro. Was bedeutet das? Es muss sich jemand kümmern und derzeit kümmert sich Hyundai darum, den Markt zu Lasten der freien Händler neu zu sortieren und (einzig) der BVfK darum, dies zu verhindern und die Rahmenbedingungen der Wirklichkeit anzupassen.
Ja, verehrte BVfK-Mitglieder, der letzte Halbsatz klingt banal - ist es aber nicht! Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Das Problem ist bei genauer Betrachtung aller Umstände fast unlösbar!
Warum das so ist und warum Ihr BVfK dennoch nicht davor zurückschreckt und wie wir uns die Lösung vorstellen, erklären wir an anderer Stelle - u.a. bei einer unserer speziellen Gesprächsrunden, zu denen wir interessierte Händler noch gesondert einladen werden.
Denn das entspricht unserem Auftrag:
„Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de